Reiseformalitäten Schweiz und Einreise

Bei der Einreise in die Schweiz sind bestimmte Reiseformalitäten beachten und einzuhalten. Dabei geht es in der ersten Linie um die Einreisebestimmungen. Hier unterscheidet man zunächst nach Passbestimmungen für deutsche Staatsbürger und Bestimmungen für andere Staatsangehörige. Deutsche Staatsbürger reisen in die Schweiz und auch in das Fürstentum Lichtenstein mit einem Reisepass ein. Auch ein gültiger Personalausweis ist in Ordnung. Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren müssen einen Kinderausweis – auch ohne Foto – alle Kinder von 10 bis 16 Jahren mit Foto zur Einreise vorweisen können. Andere Staatsangehörige sind angehalten, sich mit dem verantwortlichen Schweizer Konsulat in Verbindung zu setzen, um in die Schweiz einreisen zu können und die nötigen Informationen für die Einreise zu erhalten.

Viele Urlauber möchten in ihrem Urlaub in der Schweiz auch auf ihre Haustiere nicht verzichten. Auch für Hunde und Katzen im Schweiz Urlaub gibt es jedoch Vorschriften für die Einreise. Die Vorlage des Impfpasses bei der Einreise, die den Vermerk enthält, dass eine Tollwutschutzimpfung stattgefunden hat, ist unerlässlich. Diese Impfung muss vor mindestens 30 Tagen stattgefunden haben, um den Haustieren die Einreise zu gewähren. Ein Jahr lang darf die Impfung zurückliegen, jedoch nicht mehr. Bitte beachten Sie auch, dass diese Regelungen ebenso für Haustiere gelten, die aus der Schweiz hinaus- und dann wieder einreisen. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat in der Schweiz nun bekannt gegeben, dass alle Hunde, Katzen und auch Frettchen bei der Einreise in die Schweiz mit einem Mikrochip versehen sein müssen.

Auch die Zollbestimmungen sind eine Reiseformalität für die Einreise in die Schweiz. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Warengruppen abgabe- und bewilligungsfrei in die Schweiz einführen: Persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant, Alkoholische Getränke, Tabakwaren, andere Waren zu Geschenkzwecken, Waren, die nach Gewährung einer Freigrenze übrig bleiben. Für Fleisch und Fleischwaren gelten besondere Vorschriften. Schweiz-netz.com bittet Sie, sich vor der Einreise in die Schweiz sehr detailliert über die Zollbestimmungen zu informieren. Unsere Angaben erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Gültigkeit, daher ist eine weiterführende und detailliertere Information unbedingt erforderlich.

Werbung

Folgen auf Facebook oder Google+

 


News

Schweizer Sommer 2011
Der Sommer steht fast vor der Tür: Die Schweiz präsentiert sich als Urlaubsdestination für Ihren Sommerurlaub 2011 von der besten Seite.
Wintersport: Schweiz investiert kräftig in Skigebiete
Die Schweizer Skigebiete ruhen sich nicht auf ihren Lohrbeeren aus: in Vorbereitung auf die jetzige Wintersaison 2010/2011 haben die Skigebiete kräftig investiert und die Anlagen erweitert und modernisiert.
Züricher Letzigrund vor Umbau
Das Züricher Letzigrund steht vor einer Umbaumaßnahme. Dabei soll das berühmte Zürcher Fussball- und Leichtathletikstadion eine Stehplatztribune bekommen