Verkehrsvorschriften in der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz unterwegs sind, sollten Sie die speziellen Vorschriften für den Straßenverkehr in der Schweiz beachten. Diese unterscheiden sich teilweise von den Normen in Deutschland – darum ist es gut, sich vorher über die Verkehrsvorschriften in der Schweiz zu informieren. Besondere Regeln gibt es in der Schweiz für Wohnanhänger. Hier gibt es ähnlich wie in Deutschland gewisse Größenmaße, die nicht überschritten werden dürfen. Sie liegen in der Schweiz bei maximal 2,55 Meter Breite und maximal 12 Meter Länge inklusive Deichsel. Diese Maße gelten für das gesamte Straßennetz der Schweiz, natürlich auch für die vielen Passstraßen. Allerdings gibt es noch lokale und regionale Unterschiede, die zum Beispiel für vereinzelte Bergstraßen gelten. Hier gibt es Gegebenheiten, die es nicht zulassen, dass Fahrzeuge mit mehr als 2,3 Meter Breite die Straßen passieren. Hinsichtlich des Gewichtes der Fahrzeuge ist natürlich auch klar, dass das Betriebsgewicht der Anhänger nicht größer sein darf, als die im Fahrzeugausweis vermerkte Anhängerlast. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es auch bei der Einreise in die Schweiz zu Problemen kommen. Einreisen, die die Vorschriften nicht erfüllen, werden in diesem Fall dann nicht gestattet. Für Caravangespanne gibt es eine weitere Regel hinsichtlich der Geschwindigkeit. Für diese Fahrzeuggespanne gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde. Diese Informationen hinsichtlich der Wohnanhänger erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Gültigkeit und stehen auf dem Stand von Juni 2009. Schweiz-netz.com empfiehlt Ihnen, sich vor der Einreise in die Schweiz in jedem Fall über spezielle Vorschriften zu erkundigen, zum Beispiel an den Grenzstellen.

Auch Wohnmobile unterliegen in der Schweiz speziellen Verkehrsvorschriften. So werden Sie als Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen und maximal 9 Plätzen zum Sitzen angesehen als leichte Motorwagen. In Sachen Straßenverkehrsvorschriften sind sie dann auch gleichgestellt mit Personenwagen, das heißt auch die gleichen Höchstgeschwindigkeitsregelungen und Anhängervorschriften gelten für Wohnmobile. Wird das oben genannte Gewicht und die Sitzplätze überschritten, wird das Fahrzeug als Gesellschaftswagen angesehen, also als Autobus. Einem Autobus wird eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde außerhalb von Orten, auf Autobahnen und Autostraßen 100 Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Sollte der Wohnwagen mehr als 3,5 Tonnen Gewicht haben, erfordert der Fahrzeugführer einen Führerausweis für Feuerwehrmotorwagen und Wohnmotorwagen. Von Motorfahrzeugführern sind natürlich auch die Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeit berufsmäßig einzuhalten. Wer mit seinem Wohnmobil auf öffentlichem Grund in der Schweiz übernachten will, sollte sich vorher beim jeweiligen Kanton über diesbezügliche Vorschriften und Bestimmungen informieren. Die Polizeistellen in den Kantonen erteilen hier gerne Auskünfte.

Auch in der Schweiz herrscht ein Sonntags- und Nachtfahrverbot, letzteres von 22.00 bis 05.00 Uhr. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Fahren von 00.00 bis 24.00 Uhr untersagt. Diese Fahrverbote gelten für alle Schwere Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge, wenn sie bestimmte Eigenschaften (Gewicht, Anhängerbestimmungen) erfüllen. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrzeuge, die Personen transportieren, also auch Wohnmobile. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Höchstmaße- und gewichte für Fahrzeuge und diesbezügliche Vorschriften für die Schweiz. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Schweiz-netz.com keine offizielle und gültige Auskünfte zu dieser Thematik erteilen kann und wir Ihnen definitiv empfehlen, zusätzlich zu diesen Informationen eine Auskunft einer offiziellen Stelle zu Rate zu ziehen.

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